Aufnahme in die
Volksschule Gramastetten
für das Schuljahr 2025/26
I. Allgemeine Schulpflicht
Kinder, die in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zwischen dem
2.9.2018 und einschließlich dem 1.9.2019 geboren sind, werden am 1. September 2025 schulpflichtig.
II. Schülereinschreibung
Die schulpflichtig werdenden Kinder sind von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten bei der Schülereinschreibung in der sprengelmäßig zuständigen Volksschule anzumelden.
Zur Schülereinschreibung sind folgende Personaldokumente mitzubringen bzw. zu übermitteln:
a) Geburtsurkunde des Kindes,
b) die Meldebestätigung,
c) bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher
die Vormundschaft bescheinigt
d) bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument und die
e) Sozialversicherungskarte des Schülers/der Schülerin sowie
f) das schuleigene Datenblatt für die Schuleinschreibung.
g) Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.
h) Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom Kindergarten nach
der letzten Sprachstandsfeststellung spätestens im Juli übergeben. Sie
werden gebeten, diese Unterlage ab diesem Zeitpunkt in der Schule
nachzureichen.
Die Anmeldung ist elektronisch, postalisch oder persönlich unter folgenden Adressen und zu folgenden Zeiten möglich:
- Elektronisch: die Unterlagen senden Sie bitte an: [email protected] bis 22.11.2024
- Postalisch an: Volksschule Gramastetten, z.H. Direktion, Linzerstraße 19, 4201 Gramastetten (Unterlagen müssen bis 22.11.2024 einlangen) oder in unseren
- Postkasten (beim Eingang der Mittelschule) werfen
- Persönlich: am 12.11.2024 von 7.30 Uhr bis 15 Uhr oder nach persönlicher Terminvereinbarung
Das Kind muss aber jedenfalls bei der pädagogischen Schuleinschreibung persönlich vorgestellt werden.
III. Pädagogische Schülereinschreibung
Zur pädagogischen Schülereinschreibung zu Beginn des Sommersemesters werden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zeitgerecht eingeladen.
IV. Vorzeitige Aufnahme
Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.
Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung (pädagogischer Teil) beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.
Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen.
Die unter II. angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dir. Dipl. Päd. Ilona Rechberger BEd