Herzlich Willkommen 

auf der Homepage der

Volksschule Gramastetten!

Wir freuen uns, dass Sie da sind.

Aufnahme in die Volksschule Gramastetten für das Schuljahr 2024/2025


I.                 Allgemeine Schulpflicht

Kinder, die in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zwischen dem 
1.9.2017  und einschließlich dem 1.9.2018 geboren sind, werden am 1. September 2024 schulpflichtig. 

II.               Schülereinschreibung

Die schulpflichtig werdenden Kinder sind von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten bei der Schülereinschreibung in der sprengelmäßig zuständigen Volksschule anzumelden.

 

Zur Schülereinschreibung sind folgende Personaldokumente mitzubringen bzw. zu übermitteln:

a)        Geburtsurkunde des Kindes,

b)       die Meldebestätigung,

c)        bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher  die Vormundschaft bescheinigt

d)       bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument und die

e)        Sozialversicherungskarte des Schülers/der Schülerin sowie

f)         das schuleigene Datenblatt für die Schuleinschreibung. 

g)       Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.

 

Die Anmeldung ist elektronisch, postalisch oder persönlich unter folgenden Adressen und zu folgenden Zeiten möglich:


  • Postalisch an: Volksschule Gramastetten, z.H. Direktion, Linzerstraße 19, 4201 Gramastetten (Unterlagen müssen bis 24.11.2023 einlangen) oder in unseren Postkasten (beim Eingang der Mittelschule) werfen
  • Persönlich: am 7.11.2023 von 7.30 Uhr bis 15 Uhr, am 8.11.2023 von 17.30 Uhr bis 18.45 Uhr (vor dem Vortrag des Elternvereins) oder nach persönlicher Terminvereinbarung

 

Das Kind muss aber jedenfalls bei der pädagogischen Schuleinschreibung persönlich vorgestellt werden.

 

III.             Pädagogische Schülereinschreibung

 

Zur pädagogischen Schülereinschreibung zu Beginn des Sommersemesters werden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zeitgerecht eingeladen.

 

IV.             Vorzeitige Aufnahme

 

Kinder, die zwischen dem 2. September 2018 und 1. März 2019 das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.

Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung (pädagogischer Teil) beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.

Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen.

Die unter II. angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.

Die Einladung zur Schuleinschreibung werden im Kindergarten ausgeteilt. 


 Mit freundlichen Grüßen, 

 

Dir. Dipl. Päd. Ilona Rechberger BEd